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Im Bereich der Anschlussstellen der Bundesstraße 442 und der Landesstraße 423 haben sich seit Freigabe der Ortsumgehung Coppenbrügge (B 1) im Jahr 2021 insgesamt vier Verkehrsunfälle mit Linksabbiegenden ereignet. Aufgrund eines weiteren Unfalls am 17. September hat sich die Verkehrskommission
unter Teilnahme von Vertretenden der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hameln, der zuständigen Straßenmeisterei Hameln und der Verkehrsbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont erneut mit der Verkehrssituation auf der Ortsumgehung Coppenbrügge auseinandergesetzt.Um künftig mögliche Unfallfolgen zu minimieren, hat die Kommission trotz der guten Sichtverhältnisse entschieden, in dem Bereich zwischen den Anschlussstellen der B 442 und der L 423 in Fahrtrichtung Hameln (da nur in dieser Richtung die Unfälle passiert sind) eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h einzurichten.
Die Verkehrsbehörde hat die entsprechende Anordnung für die Beschilderung erlassen und auch die Verkehrszeichen wurden bereits von der Straßenmeisterei aufgestellt. Die Einhaltung dieser Geschwindigkeit will der Landkreis Hameln-Pyrmont zeitnah überprüfen.

 




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