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Aktuelle Lokalbeiträge
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Neuerungen in der Pflege ab dem 1. Januar 2024
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Zum Januar 2024 wird das Pflegegeld erhöht; die sogenannte Freistellung bedeutet, als pflegender Angehöriger kann man sich, bei einer akut auftretenden Pflegesituation, vom Arbeitgeber 10 Tage freistellen lassen; außerdem soll es beim „Auskunftsrecht zu Pflegeleistungen“ mehr Transparenz geben. Was das in der Pflegerealität bedeutet, erklärt die Qualitätsmanagerin der Julius Tönebön Stiftung: Kerstin Stammel…




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