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Am frühen Morgen des Heiligabends wurde der Rintelner Polizei auf der L433 ein Motorroller gemeldet, der auf Grund mangelhafter Beleuchtung für andere Verkehrsteilnehmer kaum zu erkennen sei und so eine Gefahr darstelle. Das Kleinkraftrad konnte im Bereich des ehemaligen Knickkrugs mit zwei Personen besetzt angehalten und kontrolliert werden. Hierbei mussten die Beamten feststellen, dass der 36-jährige Fahrzeugführer scheinbar unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Weiterhin war er nicht im Besitz der für das Kleinkraftrad erforderlichen Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug wurde untersagt und eine Blutprobe beim Fahrzeugführer entnommen, um den tatsächlichen Nachweis der Alkoholisierung zu erbringen.




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