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In Hameln, Bad Pyrmont, Lügde und auch in Hessisch Oldendorf ist es verboten, pyrotechnische Gegenstände wie Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen. Das Verbot gilt auch in den historischen Stadtkernen.
Konkret wurden daher innerhalb Hessisch Oldendorfs zwei Bereiche festgelegt, in denen ein generelles Abbrennverbot gilt. Dies sind im Stadtgebiet neben den im Gesetz aufgeführten Einrichtungen besonders die Kernstadt: der gesamte Bereich der Innenstadt begrenzt im Süden, Westen und Osten durch den Münchhausenring und im Norden durch den historischen Wallgraben. Zusätzlich in einem Umkreis von 75 m im Kreuzungsbereich des Kreisels Lange Straße/Münchhausenring/Welseder Straße/Mühlenbachstraße. Außerdem in Fischbeck der gesamte Bereich um das Stift Fischbeck, begrenzt im Süden durch die Ringstraße, im Norden Sommerweg und Paschenburg bis zur Einmündung „Am Schmäling“, im Westen durch die Abteistraße und den Kötner Weg sowie im Osten durch die Poststraße.
Die Stadt Hessisch Oldendorf appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, diese Regeln einzuhalten, die nicht nur in den genannten Gebieten gelten, sondern auch in den alten Dorfkernen bei einer entsprechenden Bebauung. Außerdem sollte der Tierschutzgedanke nicht außer Acht gelassen werden.




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