Hameln-Pyrmont: Drohnen-Vorfall in Fischbeck – Wie ist die Rechtslage?

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Hameln-Pyrmont: Drohnen-Vorfall in Fischbeck - Wie ist die Rechtslage?
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An einem privaten Teich in Fischbeck kam es am Sonntag, den 20.7. zu einem Drohnen-Vorfall. Eine Drohne flog über den Teich und hielt unmittelbar in der Nähe einer dort badenden Person.
Die Besuchenden des Teiches stellten gemeinsam schnell fest, dass niemand der Anwesenden der oder die Pilotin der Drohne war. Somit fühlten sich einige von dem Flugobjekt bedroht, unter anderem weil niemand wusste, ob eine Kamera eingebaut war oder nicht. radio aktiv-VolontärinVivi Görzen war eine dieser Anwesenden und hat sich dann die Frage gestellt, wie man mit so einer Situation am besten umgeht.

Weitere Infos:

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Zentraler Geschäftsbereich 4
Dezernat 42
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/luftverkehr/drohnen_unbemannte_luftfahrtgerate/unbemannte-luftfahrzeugsysteme-drohnen-114884.html

Funktionspostfach: drohnen@nlstbv.niedersachsen.de
www.strassenbau.niedersachsen.de oder www.luftverkehr.niedersachsen.de

DIPUL (Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt): dipul.de/homepage/de/




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