Bad Münder: 17-Jährige gleich zweimal hintereinander mit nicht versichertem E-Scooter erwischt

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Gleich zwei Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz hat sich am Sonntagabend eine Jugendliche in Bad Münder eingehandelt. Die 17-jährige war mit einem E-Scooter ohne Kennzeichen unterwegs. Der Lerneffekt der ersten Kontrolle durch die Polizei hielt sich offensichtlich in Grenzen. Nur eine Stunde später wurde die Jugendliche im Bereich der Angerstraße erneut auf dem nicht versicherten E-Scooter angetroffen. Ein E-Scooter benötigt ein Versicherungs-Kennzeichen, wenn er im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird und eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h erreicht. Dieses Kennzeichen dient als Nachweis für die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz drohen Strafen, die deutlich über den Kosten für eine Versicherung liegen können.




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