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Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) hat am Dienstag in Hannover die geplanten Änderungen der Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes vorgestellt.
Dazu gehören ein Verbot der Tötung von Hunden sowie Einschränkungen bei der Tötung von Hauskatzen und beim Einsatz tödlicher Fallen. Die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren soll, wie von Jägern gefordert, aber zunächst bleiben. Bisher können wiederholt wildernde Hunde nach Anzeige bei der Jagdbehörde getötet werden. Davon ausgenommen sind Diensthunde, die etwa zur Jagd oder von Polizei und Rettungsdiensten eingesetzt werden. In der Regel könnten Hunde jedoch gefangen oder ihre Besitzer ausfindig gemacht werden, begründete Staudte die geplante Änderung. Wildernde Hauskatzen können nach aktuellem Stand getötet werden, wenn sie mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt sind. Diese Grenze soll auf 350 Meter angehoben werden und nur noch für verwilderte Tiere gelten. Staudte sagte, Traditionen würden mit den Reformplänen bewahrt. Gleichzeitig setze das Land aber auf mehr Tierschutz – «für Jagdhunde und Wildtiere gleichermaßen». Außerdem wolle die Regierung die Jagd auf Nutrias erleichtern, um den Hochwasserschutz zu stärken. Nutrias breiten sich laut Ministerium immer stärker in Niedersachsen aus und richten immense Schäden an den Deichen an.
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