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In Lippe ist der erste Geflügelpest-Verdachtsfall inzwischen vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigt worden. Da es sich bisher um den einzigen bestätigten Fall handelt, verzichtet das Veterinäramt des Kreises Lippe derzeit noch auf eine Aufstallpflicht und empfiehlt allen Geflügelhaltern – auch Kleinsthaltungen – weiterhin, streng auf die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu achten.
Zu den Maßnahmen gehören, dass Halter den direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindern. Haus- und Nutzgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind. Personen, die Geflügelställe betreten, sollten dies nur mit sauberen Stiefeln oder Überschuhen tun. Wie berichtet, war kürzlich bei einer verstorbenen Wildgans in Oerlinghausen der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen worden. Dieser Fall wurde nun durch weitere Untersuchungen bestätigt. Alle weiteren Tests an verendeten Wildvögeln verliefen bislang negativ. Das Risiko, dass sich weitere Tiere infizieren, ist dennoch hoch.
Tierhalter, die erhöhten Tierverlust oder klinische Anzeichen auf Geflügelpest feststellen, sollten die Ursache tierärztlich abklären. Eine Untersuchung kann eine Infektion mit Geflügelpestviren ausschließen beziehungsweise einen Verdacht weiter verfolgen. Mögliche Anzeichen einer Erkrankung des Geflügels können Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, zentral nervöse Störung (Taumeln und Schwanken) oder Atemnot sein. Stellen Halter Anzeichen der Geflügelpest bei ihren Tieren fest, müssen sie diese dem Kreisveterinäramt melden. Bürgerinnen und Bürger können Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln sowie Greif-, Eulen- und Rabenvögeln dem Veterinäramt melden unter vetlmue@kreis-lippe.de oder telefonisch unter (05231) 622171.
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