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Die Gewerkschaft IG BAU Niedersachsen-Mitte ruft Firmen im Landkreis Hameln-Pyrmont dazu auf, das Saison-Kurzarbeitergeld zu nutzen. Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter, sagt Stephanie Wlodarski von der IG BAU Niedersachsen-Mitte – auch wenn das Wetter das Arbeiten draußen unmöglich macht. Die Arbeitsagentur biete Baubeschäftigten dazu eine Art „Winter-Brücke“: ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns. Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, dann reiche es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich darüber zu informieren. Neben den Bauunternehmen würden auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe vom Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Ebenso Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau, heißt es von der IG BAU. Bevor sie das Saison-Kurzarbeitergeld nutzen, müssten die Unternehmen allerdings prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können: bei der Produktion in der Halle oder im Lager zum Beispiel. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten Firmen im Kreis Hameln-Pyrmont zuvor berücksichtigen.
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Foto: IG BAU |Nils Hillebrand
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