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Zum Jahreswechsel weist die Stadt Hessisch Oldendorf auf ein bestehendes Böllerverbot hin. Das Abbrennen von Feuerwerk ist grundsätzlich verboten unter anderem in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Kinderheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden. Konkret gilt ein generelles Feuerwerksverbot in der Innenstadt von Hessisch Oldendorf sowie im Bereich rund um das Stift Fischbeck. Auch in alten Dorfkernen mit dichter Bebauung sind die Regeln zu beachten. Die Stadt appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an das Verbot zu halten – zum Schutz von Gebäuden, Menschen und Tieren. Besonders für Nutztiere stellt der Lärm eine große Belastung dar.
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