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Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ruft zur Teilnahme an den Betriebsratswahlen auf. Bei den Wahlen vom 1. März bis 31. Mai können Beschäftigte ihre Betriebsräte neu wählen und so ihre Interessen im Betrieb vertreten. Im Landkreis Hameln-Pyrmont sind nach Angaben der Gewerkschaft rund 59.200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in knapp 2.080 Betrieben wahlberechtigt. Überall, wo es mehr als fünf Beschäftigte gibt, kann die Belegschaft einen Betriebsrat wählen. Allerdings gebe es in einem Großteil der Unternehmen im Kreis Hameln-Pyrmont keinen Betriebsrat, heißt es von der NGG. Beschäftigte verschenkten damit ihre Chance, wichtige Entscheidungen im Unternehmen zu beeinflussen. Besonders wichtig sei das Zusammenspiel von Gewerkschaft und Betriebsrat. Während sich die Gewerkschaft für einen guten Tarifvertrag und damit für faire Löhne einsetze, sorge der Betriebsrat im Unternehmen dafür, dass die Beschäftigten tatsächlich profitierten. Betriebe mit Tarifvertrag böten deutlich bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. Die NGG-Geschäftsführerin beruft sich dabei auf Studien des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. Außerdem, so die NGG Hannover, helfe ein Betriebsrat, Jobs zu sichern, wenn es im Unternehmen krisele.
Kerstin, 05.03., PM, 05.03., Foto 260305 Betriebsratswahlen

 




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