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Die Aufstallungspflicht war von der Region Hannover am 30. Oktober 2025 angeordnet worden, um eine Einschleppung und Verbreitung der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen durch Wildvögel zu verhindern. Nach aktueller Bewertung der Gefährdungslage ist diese Maßnahme nun nicht mehr erforderlich.
Grundlage für die Entscheidung ist eine aktualisierte Risikobewertung gemäß den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung. Dabei wurden unter anderem die Einschätzungen des Friedrich-Loeffler-Instituts, die aktuelle Seuchenlage bei Haus- und Wildvögeln in der Region sowie die jahreszeitlich veränderten Witterungsbedingungen berücksichtigt.
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