Hameln: Rückschnittarbeiten auf Privatgrundstücken – Genehmigung erforderlich?

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Die Stadt Hameln weist darauf hin, dass für den Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken unter Umständen eine Genehmigung erforderlich ist. Seit dem 1. Oktober ist es zwar wieder erlaubt, Gehölze wie Bäume, Sträucher oder Hecken auf Privatgrundstücken zurückzuschneiden. In einigen Fällen kann dabei aber eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt notwendig sein. Die Behörde muss laut Bundesnaturschutzgesetz informiert werden, sobald Eingriffe in Natur oder Landschaft vorgenommen werden, die den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen. Ob ein Eingriff erheblich ist, entscheidet die Untere Naturschutzbehörde im Einzelfall. Ein Eingriff kann beispielsweise vorliegen bei Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 1,50 Metern (gemessen in einem Meter Höhe) oder bei Hecken ab einer Länge von 5 Metern und einer Höhe von 3 Metern. Auch wenn zwei oder mehr Bäume gefällt werden sollen, ist eine Genehmigung erforderlich, heißt es. Darüber hinaus sei zu beachten, dass einige Bäume besonders geschützt sein könnten: von Schutzgebiets- oder Naturdenkmalverordnungen, sowie durch Vorgaben in Bebauungsplänen oder andere gesetzlichen Regelungen. Die Rechtsgrundlage für diese Eingriffsregelung bildet eine Änderung im Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz, welche seit Januar 2022 in Kraft ist. Bei Fragen und für Genehmigungen können Grundstückseigentümer die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Hameln kontaktieren: telefonisch unter 05151/202-1399 oder per E-Mail unter naturschutz@hameln.de




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