Bad Pyrmont: Änderungen bei An-und Abmeldungen bei Energielieferanten

Ab Juni kann eine An- beziehungsweise Abmeldung bei einem Energielieferanten nur noch in die Zukunft erfolgen. Rückwirkend ist dies nicht mehr möglich. Hintergrund sind neue gesetzliche Vorgaben für Energieversorgungsunternehmen. Das teilten die Stadtwerke Bad Pyrmont jetzt mit. Vor diesem Hintergrund bitten die Stadtwerke bei Ein- bzw. Auszügen – beispielsweise bei Mieterwechsel, Eigentümerwechsel oder Leerstand – in Zukunft um eine Mitteilung mindestens 14 Tage vor Schlüsselübergabe. Eine digitale An- bzw. Abmeldung ist ebenfalls jederzeit über die Website www.stadtwerke-bad-pyrmont.de möglich.