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Der Stadtrat von Bad Münder hat am Donnerstagabend einstimmig entschieden: Sowohl das Ratsbürgerbegehren zur Prüfung der Sparkassen-Variante als auch das Bürgerbegehrender Bürgerinitiative gegen den Rathausneubau sind zulässig und werden den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt. Der Wahltermin steht bereits fest – die beiden Bürgerentscheide finden am 21. September 2025 statt.
Damit haben die Menschen in Bad Münder die Möglichkeit, über die Zukunft des Verwaltungsstandortes direkt mitzubestimmen.
Zwei Alternativen stehen zur Debatte: Bürgerbegehren: Soll das alte Schulgebäude in der Kellerstraße zum neuen Rathaus umgebaut und auf einen Neubau verzichtet werden? Ratsbürgerentscheid: Soll die Variante „Sparkasse/Steinhof“ offiziell geprüft und mit dem Neubau-Modell verglichen werden, wobei anschließend die wirtschaftlichere Lösung umgesetzt werden soll?
Die Entscheidung des Stadtrats ist ein Wendepunkt in der bislang festgefahrenen Debatte. Noch im Juni 2024 hatte der Rat mehrheitlich einen Neubau an der Stelle der alten Grundschule beschlossen – sehr zum Unmut einer Bürgerinitiative, die daraufhin erfolgreich ein Begehren auf den Weg brachte.
Inzwischen hat auch die sogenannte Sparkassenlösung an Zustimmung gewonnen, die eine Sanierung des alten Sparkassengebäudes und des historischen Steinhofs vorsieht. Diese Lösung war jedoch bislang nicht Teil des offiziellen Prüfprozesses – das ändert sich nun durch den Ratsbeschluss.
Mit den beiden nun zugelassenen Bürgerentscheiden ist klar: Die finale Entscheidung über den künftigen Verwaltungssitz liegt bei der Bevölkerung.
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