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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit dürfen offene Grablichter auf allen Friedhöfen der Stadt Hameln derzeit nicht entzündet werden.
Das betrifft beispielsweise die beliebten Wachs- oder Ölkerzen in roten oder farblosen Plastikbehältern. Von diesen Grablichtern geht eine akute Brandgefahr aus, da sie durch die aktuell starke Sonneneinstrahlung instabil werden, einknicken, auslaufen oder umkippen können – und dabei leicht brennbares Material wie trockenes Gras oder Kiefernnadeln entzünden. Kerzen in vollständig geschlossenen Laternen bleiben weiterhin erlaubt. Grablichter, von denen eine Gefahr ausgeht, werden von den Mitarbeitenden des Friedhofs gelöscht und eingesammelt.
© Symbolbild Pixabay
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