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Der heimische Bundestagsabgeordnete Johannes Schraps (SPD) ruft dazu auf, Anträge für das neue Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes zu stellen. Der Bund stellt dafür 35 Mio. Euro zusätzlich bereit. Gefördert werden können Maßnahmen an national bedeutsamen oder das kulturelle Erbe mitprägenden Kulturdenkmälern, etwa an historischen Gebäuden, technischen Denkmälern oder Orgeln. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Umbauten oder Modernisierungen zur Nutzungsänderung sind nicht förderfähig. Der Bund übernimmt im Rahmen des Programms bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten; die verbleibenden Mittel müssen durch das Land, die Kommune, Stiftungen oder private Unterstützerinnen und Unterstützer aufgebracht werden.
Für Niedersachsen ist das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege in Hannover die zuständige Anlaufstelle. Dort können auch Beratungen zur Antragstellung erfolgen. Der Antrag muss bis spätestens 30. November 2025 beim Bund eingegangen sein. Weitere Informationen sind auf der Website des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien abrufbar.
Eine Übersicht der zuständigen Landesdenkmalämter ist unter www.denkmalpflege.niedersachsen.de zu finden.
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