Hameln-Pyrmont: Die rund 12.100 Mini-Jobber im Landkreis können ab Januar 603 Euro pro Monat verdienen

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Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. Der Hintergrund. Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar um 1,08 Euro auf dann 13,90 Euro pro Stunde.
Die NGG Hannover kritisiert, dass Mini-Jobber häufig als Aushilfen mit weniger Rechten behandelt werden. Wenn ein Mini-Jobber bei gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit wie eine Vollzeitkraft leiste, habe er dafür auch den gleichen Stundenlohn verdient. Denn Mini-Job bedeute nicht immer gleich Mindestlohn. Außerdem stehe auch Mini-Jobbern Urlaub zu, ebenso wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Zuschläge bei Wochenend- oder Nachtarbeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Die NGG Hannover sieht die hohe Zahl der Mini-Jobs dabei allerdings kritisch: Denn nur die regulären Jobs bieten den Beschäftigten einen kompletten Sozialversicherungsschutz – von der Rente über die Pflege bis zur Arbeitslosigkeit. Die Gewerkschaft spricht sich dafür aus, Mini-Jobs in ihrer bisherigen Form abzuschaffen. Wer arbeite, müsse ab der ersten Stunde auch komplett sozialversichert sein. Die NGG Hannover kritisiert besonders die Folgen, die Mini-Jobs für Frauen haben können, denn 57 Prozent aller geringfügig Beschäftigten im Landkreis Hameln-Pyrmont sind Frauen.




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