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Die Stadt Hameln weist darauf hin, dass Silvesterfeuerwerk auf dem Klüt verboten ist. Das Waldgebiet rund um den Klüt liegt im Landschaftsschutzgebiet „Hamelner Forsten“. Dieses dient dem Schutz der Natur – insbesondere dem Schutz von Boden, Wasser, Luft, Klima und den im Wald lebenden Pflanzen und Tieren. Böller, Raketen, Schussbatterien, Wunderkerzen sind im Landschaftsschutzgebiet und damit auch an den beliebten Aussichtspunkten auf dem Klüt verboten. Durch das Abfeuern von Böllern und Raketen entsteht nicht nur eine beachtliche Menge Müll, der im Wald zurückgelassen wird, sondern auch die Tierwelt wird in einem erheblichen Maße gestört. Speziell Tiere in der Winterruhe wie Siebenschläfer und auch Fledermäuse werden aufgeschreckt. Durch die Unterbrechung ihrer Ruhe verlieren sie wertvolle Fettreserven, die sie eigentlich benötigen, um den Rest des Winters zu überstehen. Auch andere Tiere, die sich nicht in der Winterruhe befinden, werden durch das Silvesterfeuerwerk im Wald gestört und verängstigt. Zudem ist auch das Waldbrandrisiko, welches im Winter zwar gering ist, hier dennoch nicht außer Acht zu lassen. Im Zuge des Feuerwerkverbots im Landschaftsschutzgebiet erinnert die Stadtverwaltung daran, dass auf der Strecke zwischen dem Waldgasthaus Finkenborn und dem Klütturm ein absolutes Halteverbot herrscht.
Zusätzlich zum Böllerverbot auf dem Klüt weist die Stadtverwaltung wie jedes Jahr darauf hin, dass jegliches Silvesterfeuerwerk auch in den Hamelner Innenstadt und auch auf dem Werder nicht erlaubt ist. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern ist gesetzlich verboten. In Hameln ist davon die gesamte Altstadt betroffen. Das Verbot gilt für den Bereich, der von Thiewall, Kastanienwall, Ostertorwall, Münsterwall und der Weser umschlossen wird. Bereits am frühen Silvesterabend werden Streifenteams des Ordnungsamtes und der Polizei in der Innenstadt sowie am Klütturm unterwegs sein und die Situation beobachten. Bei Verstößen werden Verwarngelder verhängt sowie Böller beschlagnahmt. Auch in den Hamelner Ortsteilen muss auf Feuerwerk verzichtet werden, wenn Fachwerkhäuser in der Nähe sind. Hier gilt, so die Verwaltung, ebenfalls ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Zudem sollte auch auf landwirtschaftliche Betriebe Rücksicht genommen werden.
Schon in der Vergangenheit war Silvesterfeuerwerk aus Gründen des Lärmschutzes in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen untersagt. Die „unmittelbare Nähe“ wird mit 200 Metern Luftlinie festgesetzt.
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