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Die Schulen fallen aus – alle, die arbeiten müssen, haben diesen Luxus nicht und müssen trotz Schnee, Wind und Glatteis antanzen.
Aber was genau gilt bei so einer Wetterlage arbeitsrechtlich? Gilt das Wetter als Ausrede für etwaige Verspätungen oder dürfen Chefs da gnadenlos sein und trotzdem mit Konsequenzen arbeiten?
Arbeitsrechtler Dieter Mefus klärt uns auf…
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