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Der Kreis Lippe hat aus Gründen des Tierschutzes die sofortige Fortnahme von zwei Füchsen aus einer Schliefenanlage im Kreisgebiet angeordnet. Hintergrund sind erhebliche und anhaltende Verstöße gegen tierschutzrechtliche Mindestanforderungen an die Haltung der Tiere.
Ein Team des Kreises Lippe war am Dienstag, dem 20. Januar 2026, vor Ort, um die Anordnung durchzusetzen und die Tiere in eine dafür geeignete, spezialisierte Auffangstation zu transportieren, in der eine artgerechte Unterbringung gewährleistet ist.
Der Verein, der die Schliefenanlage zur Jagdhundeausbildung betreibt, hat angekündigt, im Eilverfahren gerichtlich gegen die Entscheidung des Kreises Lippe vorzugehen. Daher bittet der Kreis Lippe um Verständnis dafür, dass er sich während des laufenden Verfahrens nicht weiter öffentlich dazu äußern wird.
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