|
Alle Beiträge auf radio-aktiv.de sind kostenfrei abrufbar und ohne Anmeldung für Sie verfügbar. Ermöglicht wird dies durch Fördergelder, Spenden und unsere Mitglieder des Trägervereins. Unterstützen auch Sie radio aktiv! |
Der Landkreis Holzminden weist auf die Regeln zum Schutz von Gewässern in Trockenzeiten hin. Hintergrund ist, das trotz einiger kleinerer Regengüsse in den letzten Tagen auch im Landkreis Holzminden die anhaltende Trockenheit spürbar ist. Allerdings sind in Dürreperioden nicht nur Blumen und Gemüsepflanzen vom Austrocknen bedroht, sondern auch die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen. Ohne Wasser können auch sie nicht überleben. Insbesondere bei der Wasserentnahme aus kleinen Bächen und Gräben ist schnell die Grenze überschritten, bei der für die Lebewesen im oder am Gewässer nicht mehr genug bleibt und dadurch möglicherweise große Schäden angerichtet werden können.
Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist für die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (dazu gehören Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche) grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese muss bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Holzminden beantragt werden. Ausnahmen von dieser generellen Erlaubnispflicht bestehen nur in engen Grenzen, das heißt nur dann, wenn die Wasserentnahme noch unter den sogenannten Gemeingebrauch bzw. den Eigentümer- oder Anliegergebrauch am Gewässer fällt. Eigentümer- und Anliegergebrauch finden Sie auf der Homepage des Ladkreises Holzminden unter: www.landkreis-holzminden.de/niedrigwasser
In besonders trockenen Zeiten kann die Untere Wasserbehörde zudem mittels Allgemeinverfügung weitere Regelungen zum Schutz der Gewässer erlassen. Derzeit gibt es noch keinen Anlass, eine solche Verfügung mit weiterreichenden Maßgaben vorzunehmen. Allerdings gilt schon jetzt aufgrund der anhaltenden Dürre, dass mit der mittlerweile immer knapper werdenden Ressource Wasser schonend umgegangen werden sollte. Das heißt beispielsweise, dass – falls notwendig – erst in den Abendstunden gegossen werden sollte, um ein sofortiges Verdunsten des Wassers zu vermeiden. Bei Rückfragen steht die untere Wasserbehörde unter der Telefonnummer: 05531/ 707-426 und E-Mail: wasser@landkreis-holzminden.de zur Verfügung.
Anzeige von unserem Förderer
radio aktiv ist ein gemeinnütziger und nichtkommerzieller Bürgersender.
Wir bedanken uns bei unserem Förderer für die freundliche Unterstützung.
Möchten Sie Ihren Lokalsender aus dem Weserbergland auch unterstützen?
Hier finden Sie nähere Informationen zu unserem Förderkreis!
Anzeige von unserem Förderer
radio aktiv ist ein gemeinnütziger und nichtkommerzieller Bürgersender.
Wir bedanken uns bei unserem Förderer für die freundliche Unterstützung.
Möchten Sie Ihren Lokalsender aus dem Weserbergland auch unterstützen?
Hier finden Sie nähere Informationen zu unserem Förderkreis!
Anzeige von unserem Förderer
radio aktiv ist ein gemeinnütziger und nichtkommerzieller Bürgersender.
Wir bedanken uns bei unserem Förderer für die freundliche Unterstützung.
Möchten Sie Ihren Lokalsender aus dem Weserbergland auch unterstützen?
Hier finden Sie nähere Informationen zu unserem Förderkreis!


