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Vor dem Hintergrund, dass in fast allen Sportarten der Punktspielbetrieb wieder starten soll und dies nach der aktuell geltenden Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 auch möglich ist, informiert die Stadt Hameln über Regeln, die in Sporthallen und auf  -plätzen eingehalten werden müssen. Nach der Verordnung sind Zuschauerinnen und Zuschauer unter Einhaltung des Mindestabstands wieder erlaubt. Beträgt die Zahl der Zuschauer mehr als 50, so ist zusätzlich sicherzustellen, dass alle einen Sitzplatz haben, Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts getroffen werden und die Kontaktdaten erhoben und dokumentiert werden. Ein mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept muss bei der Stadt Hameln vorlgeegt werden, ebenso ein Nutzungsantrag. Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer darf 500 Personen nicht übersteigen.




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