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In Hameln soll für besonders belastete Haupt- und Bundesstraßen eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h geprüft werden. Der Rat folgte damit einstimmig einem entsprechenden Antrag der Grünen Ratsfraktion. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob auf diesen Straßen zwischen 22 und 6 Uhr eine Tempobegrenzung möglich ist und wie die Einhaltung dieser Vorgabe kontrolliert werden kann. Stadträtin Martina Harms betonte aber, dass die Stadt nicht die alleinige Entscheidungsbefugnis für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundes- oder Landesstraßen habe. Die Anordnung müsse von der Landes- bzw. Bundesebene kommen. 




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