Alle Beiträge auf radio-aktiv.de sind kostenfrei abrufbar und ohne Anmeldung für Sie verfügbar.
Ermöglicht wird dies durch Fördergelder, Spenden und unsere Mitglieder des Trägervereins. Unterstützen auch Sie radio aktiv!

Aygül Özkan sei nicht der Auffassung, dass durch das Verbot von 22 bis 5 Uhr die Gefahr des übermäßigen Alkoholkonsums eingedämmt werde, so ein Sprecher des Ministeriums. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte in einem Beschluss erklärt, das seit März ausschließlich in Baden-Württemberg geltende nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol sei verfassungsgemäß.




Anzeige von unserem Förderer



radio aktiv ist ein gemeinnütziger und nichtkommerzieller Bürgersender.
Wir bedanken uns bei unserem Förderer für die freundliche Unterstützung.

Möchten Sie Ihren Lokalsender aus dem Weserbergland auch unterstützen?
Hier finden Sie nähere Informationen zu unserem Förderkreis!




Anzeige von unserem Förderer



radio aktiv ist ein gemeinnütziger und nichtkommerzieller Bürgersender.
Wir bedanken uns bei unserem Förderer für die freundliche Unterstützung.

Möchten Sie Ihren Lokalsender aus dem Weserbergland auch unterstützen?
Hier finden Sie nähere Informationen zu unserem Förderkreis!