Hameln-Pyrmont: Aufstallungspflicht für geflügelhaltende Betriebe mit mehr als 50 Tieren

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Im Landkreis wurde mittlerweile bei drei Wildvögeln in unterschiedlichen Regionen das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Nach aktueller Risikoeinschätzung ist die Gefahr eines Eintrags des Virus in Geflügelhaltungen als hoch einzustufen. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis für alle geflügelhaltenden Betriebe mit mehr als 50 Tieren eine Aufstallungspflicht angeordnet. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Nr. 2/2026. Die Tiere sind bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter einer geeigneten Schutzvorrichtung zu halten. Diese muss nach oben abgedeckt sein und eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimetern aufweisen, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern.

Auch Betriebe mit weniger als 50 Tieren sind dringend aufgefordert, konsequent die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und ihre Tiere bestmöglich zu schützen. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung von Kontakten zu Wildvögeln, eine sorgfältige Hygiene im Stallbereich sowie ein kontrollierter Zugang zu den Tierhaltungen. Die Einhaltung dieser Maßnahmen ist entscheidend, um die heimischen Geflügelbestände zu schützen. Das Amt für Ordnung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ruft daher alle Geflügelhalter weiterhin zu erhöhter Wachsamkeit auf.

Bereits im Januar wurde auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Groß Berkel im Flecken Aerzen im Landkreis Hameln-Pyrmont das hochansteckende Virus H5N1 vermutlich von einem Wildvogel in einen geflügelhaltenden Betrieb eingetragen. Dies hatte eine Aufstallungsanordnung in den Orten Selxen, Klein Berkel, Groß Berkel und Königsförde zur Folge, welche mit der nun geltenden Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Betriebe mit mehr als 50 Tieren für den gesamten Landkreis aufgehoben und durch die neue Regelung ersetzt wird.

Die Funde der positiv beprobten Wildvögel erstrecken sich über unterschiedliche Bereiche des Landkreises. Es ist daher davon auszugehen, dass das Aviäre Influenzavirus des Subtyps H5 mittlerweile in der Wildvogelpopulation weit verbreitet ist und teilweise unerkannt zirkuliert. Der Landkreis bittet alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die angeordneten Maßnahmen konsequent umzusetzen und Auffälligkeiten oder Krankheitsanzeichen bei Geflügel umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden.

Kleine Geflügelhaltungen können sich diesbezüglich unter anderen an folgendem Merkblatt orientieren: Infoblatt_Hobbyhaltung_AI_2023 (PDF, 445 kB)

Tote Wildvögel (insbesondere Greifvögel, Enten, Kranichen und Gänse) können dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 05151/9032504 oder über vet@hameln-pyrmont.de gemeldet werden. Singvögel und Tauben sind kaum empfänglich für das Virus und müssen nicht gemeldet werden.

Aktuelle Informationen zur Lage Geflügelpest sowie aktuelle Gebiete mit Aufstallungspflichten in Niedersachsen sind auf der Homepage Aviäre Influenza | Tierseucheninfo zu finden.




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