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Die Stadt Hessisch Oldendorf will die Möglichkeiten des sogenannten „Bauturbos“ nutzen, um schnell mehr Wohnraum zu schaffen. Der Bauturbo, den der Bundesgesetzgeber eingeführt hat, ermöglicht ein Genehmigungsverfahren für Wohnbebauung innerhalb von nur drei Monaten. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde dem Vorhaben zustimmt. Das Gesetz beinhaltet eine „Experimentierklausel“ – zeitlich befristet vom 30. Oktober 2025 bis Ende 2030. Der Bauturbo schafft die Möglichkeit, dass die Stadt unter bestimmten Voraussetzungen von Vorgaben des Bauplanungsrechts ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans abweicht. Das Ziel ist es mehr und schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und den Aufwand für die Verwaltung zu verringern. Das heißt aber nicht, dass jetzt alles geht. Was nicht entfällt ist ein Baugenehmigungsverfahren durch den Landkreis. Hierbei sind die landesrechtlichen Regelungen zu Abstandsflächen, Brandschutz oder Standsicherheit zu beachten. Das gilt auch für das Naturschutzrecht und die Regelungen des Baugesetzbuches. Nichts zuletzt muss das Bauvorhaben mit den öffentlichen Belangen und dem Nachbarrecht vereinbar sein. Die Stadt Hessisch Oldendorf sieht vier Beispiele im Stadtgebiet, wo der Bauturbo hilfreich sein kann. Das sind das Wochenendhausgebiet im Ysergrund in Friedrichshagen, Bauvorhaben am Grünen Weg in Großenwieden und am Schaumburger Weg in Welsede sowie der Bereich an der Gellndorfstraße in Rumbeck.
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