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Am 1. Juli tritt in Hameln die neue Gefahrenabwehrverordnung in Kraft. Die Verordnung regelt unter anderem wie mit bettelnden Menschen im Stadtgebiet umgegangen wird. Grundsätzlich gehört Betteln zum allgemeinen Straßengebrauch und ist erlaubt.

In den letzten Jahren gab es aber immer wieder Vorfälle von bandenmäßigem Betteln und genau das will die Stadt mit Hilfe der neuen Gefahrenabwehrverordnung unterbinden, sagt der Leiter des Ordnungsamtes Andreas Seidel. Das Unterbinden von bandenmäßigem Betteln will die Stadt nicht durch Verwarngelder regeln, denn das sei ohnehin so gut wie unmöglich, so Seidel weiter. Es gehe vielmehr darum, das diese Art des Bettelns durch einen gezielten Platzverweis zu unterbinden.




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