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Damit könnten Menschen bereits vor dem Antrag an die gesetzliche Pflegeversicherung einschätzen, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob ein Antrag auf Leistungen lohnenswert ist, heißt es von der Verbraucherzentrale. Zwei Faktoren entscheiden über den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person: Die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten eines Menschen. Beides wird anhand von sechs Lebensbereichen beurteilt, die im Gutachten als Module bezeichnet und mit Punkten bewertet werden. Am Ende wird entsprechend der erreichten Punktzahl die Pflegestufe ausgegeben. Der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen ist kostenlos und werbefrei. Das Online-Tool ersetzt jedoch keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Den Pflegegradrechner und weitere Informationen zum Pflegegrad finden Interessierte auf der Webseite der Verbraucherzentrale Niedersachsen: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/pflegegradrechner.




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