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Sechs Verkäuferinnen aus Rinteln klagen vor dem Arbeitsgericht in Hameln gegen ihre Entlassung. Die Frauen waren erwischt worden, als sie von aussortierten Süßigkeiten naschten. Mehrere Mitarbeiter bestätigten, dass es in der Rintelner Filiale erlaubt war, abgelaufene Ware zu verzehren. Der Arbeitgeber dagegen behauptet, die Regelung sei nach einem Wechsel in der Filial-Leitung vor fünf Jahren zurückgenommen worden. Das Verfahren soll im September fortgesetzt werden.




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