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Der Landkreis übernimmt seit Beginn des Schuljahres 2009/2010 auf Antrag die Fahrtkosten für bedürftige Schüler der Sekundarstufe II. Als bedürftig gilt, wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhält oder in einer Famlie lebt, in der das der Fall ist. Die Regelung gilt für die drei Hamelner Gymnasien, das Humboldt-Gymnasium in Bad Pyrmont, die KGS in Salzhemmendorf und für Vollzeitschüler ohne Ausbildungsvergütung der drei berufsbildenden Schulen in Hameln. Einen Antrag können auch Schüler aus Hameln-Pyrmont stellen, die entsprechende Schulen außerhalb des Landkreises besuchen.




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