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Die im Juli beschlossene Verschärfung des Sprengstoffgesetzes verbiete, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern, pyrotechnische Gegenstände wie Silvesterfeuerwerk abzubrennen. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern war in der Vergangenheit schon in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern und Altersheimen aus Lärmschutzgründen verboten. Nun wurden Reetdach- und Fachwerkhäuser aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes in das Verbot zusätzlich aufgenommen, so Wöbbecke.Das bedeute zum Beispiel für Hessisch Oldendorf, dass in der gesamten Altstadt zwischen Paulstraße, Wallstraße, Süd- und Schulstraße nicht geböllert werden sollte. In Hameln ist der Bereich, der von Thiewall, Kastanienwall, Ostertorwall, Münsterwall und der Weser umschlossen wird, betroffen. Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.




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