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Der Direktor des  Amtsgerichts begrüßt die Neuerungen beim Schlichtungsgesetz. Seit Jahresbeginn müssen in Niedersachsen Streitigkeiten unter Nachbarn und Ehrverletzungen statt vor dem Zivilgericht zunächst von einem Schiedsgericht behandelt werden. Herbert Seutemann sagte, diese Regelung sei sinnvoll, denn solche Streitfälle könnten ebenso gut von Schiedsleuten behandelt werden.Die Zahlen zeigten, dass dies sehr oft erfolgreich sei. Für die Beteiligten sei eine Schlichtung auch finanziell deutlich günstiger als ein Gerichtsverfahren.




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