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Der Landkreis weist auf die Vorschriften zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten hin. Ab morgen bis zum 30. September ist es verboten, in der freien Natur Hecken und Gebüsche heimischer Arten und außerhalb des Waldes stehende Bäume zurückzuschneiden oder zu roden. Außerdem ist das Abbrennen der Bodendecke auf Wiesen, ungenutzten Grundstücken, Hängen und Böschungen in der freien Natur grundsätzlich verboten. Hunde dürfen vom 1. April bis zum 15. Juli in Wald und Flur nur an der Leine geführt werden. Auch Spaziergänger sollten die gekennzeichneten Wege nicht verlassen, um nicht versehentlich gut getarnte Bodennester und seltene Pflanzen zu zertreten.




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