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Das Urteil  des Bundesgerichtshofes zur Ölpreisbindung hat für Kunden des hiesigen Energieversorgers E.ON Westfalen Weser Vertrieb vorerst keine Auswirkungen.Sprecher Edgar Schroeren sagte, in den Verträgen des Unternehmens mit Privatkunden gäbe es keine Klausel, nach der der Gaspreis allein vom Ölpreis abhängig ist. Es würden nur dann Preiserhöhungen weitergegeben, wenn die Beschaffungskosten für das Unternehmen gestiegen seien. Welche Auswirkungen das Urteil insgesamt haben wird, müsse abgewartet werden, so Schroeren weiter.




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