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Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Eilantrag eines Nachbarn abgelehnt. Der Nachbar hatte sich gegen die Baugenehmigung zur Nutzung eines ehemaligen Möbelhauses als Bau- und Möbelmarkt gewendet, weil das Gebäude unter anderem den jeweils erforderlichen Grenzabstand zu seinen Grundstücken nicht einhalte. Das Gebäude hatte seit Jahren leergestanden. Jetzt will der Investor das Gebäude umbauen und um ein Staffelgeschoss aufstocken. Die Bauarbeiten für den künftigen Baumarkt sind seit dem Frühjahr im Gang. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.




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