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Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann fordert den Wegfall des Richtervorbehalts für Blutentnahmen zur Alkohol- und Drogenkontrolle im Straßenverkehr.

Grund hierfür seien die unvermeidlichen zeitlichen Verzögerungen, die durch das Warten auf eine richterliche Entscheidung entstehen. Die Wartezeit könne zu einem Verlust von Beweismitteln durch den Abbau des Blutalkohols führen, so Busemann. Der Richtervorbehalt dürfe nicht zum Freifahrtschein für Alkohol- und Drogensünder werden.




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