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Die Standbetreiber Zlatko und Ete Hodko konnten sich vor dem Verwaltungsgericht Hannover nicht mit ihrem Antrag durchsetzen, doch noch zum diesjährigen Weihnachtsmarkt zugelassen zu werden. Das Gericht habe die Rechtsposition der Stadt in allen Punkten bestätigt, sagte der Leiter des Fachbereichs Recht und Sicherheit Dieter Schur. Freunde und Bekannte hatten in den vergangenen Monaten annähernd 2000 Unterschriften für „Etes Hütte" gesammelt. Nach Ansicht des Verwaltungsgericht hat die Stadt aber ein für alle Bewerber einheitliches, transparentes und nachvollziehbares Verfahren gewährleistet. Auch die Ausrichtung der Auswahlentscheidung vorrangig an der Attraktivität des Angebots auf der Grundlage der von der Stadt entwickelten und einem Punktesystem zugeordneten Bewertungskriterien sei rechtlich nicht zu beanstanden. Zlatko Hodko habe, so das Gericht, keinen Anspruch darauf, als „Altbeschicker" bevorzugt zu werden, obwohl er bereits seit 1979 mit einem Glühweinstand auf dem Hamelner Weihnachtsmarkt vertreten sei. In einem anderen Fall musste die Stadt eine Schlappe einstecken. Ein Baumkuchenstand, der von der Stadt eine Absage erhalten hatte, muss nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hannover zugelassen werden. Die Stadt habe „ermessensfehlerhaft" gehandelt, so das Gericht.




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