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Die zuständige Gartenbau-Berufsgenossenschaft schreibt vor, mindestens einmal jährlich eine Überprüfung der Grabsteine durchzuführen. Gleichzeitig werden die Grabstätten auch auf ihren Pflegezustand und auf den Ablauf der Ruhefrist überprüft. Durch Ankleben eines Aufklebers werden die Nutzungsberechtigten, aber auch alle anderen Friedhofsbesucher, darauf hingewiesen, wenn ein Grabstein umzustürzen droht. Darüber hinaus wird den Verantwortlichen ein schriftlicher Bescheid zugeschickt.




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