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Im Streit um den Bau einer Schweinemastanlage am oberen Deisterhang hat das Gericht jetzt der Stadt recht gegeben. Die von der Stadt verhängte Veränderungssperre für das Gebiet ist rechtmäßig urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Die Pläne der Stadt sehen für den Deisterhang ein naturnahes landschaftsbezogenes Erholungsgebiet vor. Ein Landwirt, der auf dem Gebiete bei Nettelrede eine Mastanlage für 1.200 Schweine errichten wollte, kann seine Pläne damit vorerst nicht umsetzen. Jetzt muss zunächst ein Bebauungsplan für das Gebiet aufgestellt werden, sagte Stadtsprecher Knigge. Dagegen könne der Landwirt klagen.




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