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Die
niedersächsischen Kommunen fordern vom Land einen Kostenausgleich
für die Einführung der gemeinsamen Beschulung von behinderten und
nicht-behinderten Kindern. Vorstandsmitglied des Niedersächsischen
Landkreistags Hubert Meyer sagte, es sei völlig unrealistisch, wenn
das Land die jährlichen Kosten für den eigenen Bereich auf über 44
Millionen Euro veranschlage, für die Schulträger aber keine
relevanten Mehrbelastungen erwarte. Tatsächlich würden die
Schulträger in erheblicher Weise baulich investieren müssen,
beispielsweise für Rampen, Aufzüge und Behindertentoilette.
Insbesondere aber würden den Kommunen als Träger der Jugend- und
Sozialhilfe erhebliche Kosten durch eine Ausweitung der Fallzahl
sogenannter Integrationshelfer entstehen. Die vorgesehene
sonderpädagogische Unterstützung in den allgemein bildenden Schulen
werde bei weitem nicht ausreichen. Das Land müsse sich zu einer
zeitnahen Ausgleichspflicht bekennen, forderte Meyer.




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