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Das Verbot der Neonazi-Märsche 2010 in Bad Nenndorf war rechtswidrig. Das urteilte das Verwaltungsgericht Hannover. Demnach hätte auch der Gegenprotest stattfinden dürfen. Der Landkreis Schaumburg hatte die Demonstrationen in einem Eilverfahren vom Gericht in Hannover verbieten lassen, weil es nicht genügend Einsatzkräfte der Polizei gegeben hätte. Dem widersprach das Verwaltungsgericht und hob sein Urteil auf. Auch wenn sich die Gefahrenlage durch die Demonstranten verschärft hätte, es seien genügend Polizisten verfügbar gewesen. Es habe kein polizeilicher Notstand bestanden. Eine Berufung der Urteils ist nicht zugelassen.




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