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Die
Deutsche
Rentenversicherung weist Schulabgänger darauf
hin,
dass auch die
Ausbildungsplatzsuche für die Rente zählt. Wer
nach der Schule noch keine Lehrstelle hätte, sollte sich bei der
Arbeitsagentur ausbildungssuchend melden. Das könne später Vorteile
für die Rente bringen. Auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld würde
die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der
Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten könnten später die
Rente erhöhen oder einen Rentenanspruch begründen. Voraussetzung
ist, dass sich Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahren bei der
Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden. Außerdem muss
die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat umfassen.
Weitere Infos gibt es am kostenlosen Servicetelefon unter
0800/1000 480 10 oder in den Auskunfts- und Beratungsstellen der
Deutschen Rentenversicherung.




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