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Niedersachsen hebt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw vorübergehend auf. Die Ausnahme gilt ab sofort bis zum 31. August und betrifft Lastwagen über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern, die wegen des Niedrigwassers notwendige Ersatztransporte übernehmen. Grund sind erhebliche Einschränkungen der Binnenschifffahrt auf wichtigen Wasserstraßen. Mit der Ausnahmeregelung sollen Warenströme und Lieferketten gesichert und mögliche Produktionsstopps verhindert werden. Verkehrsminister Grant Hendrik Tonne fordert zugleich mehr Investitionen in die Wasserstraßen und eine bessere Abstimmung von Bund und Ländern.
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