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Das hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Gleichzeitig erwerben die geringfügig Beschäftigten durch Zahlung vergleichsweise niedriger eigener Beträge Anspruch auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung, teilt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit. Außerdem zählen die Beschäftigungszeiten in vollem Umfang für die spätere Altersrente mit.




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