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Hauseigentümer können dann selbst wählen, wen sie mit den Kehr- und Überprüfungsarbeiten beauftragen, sagte Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Bislang war in allen Fällen der Bezirksschornsteinfeger für diese Arbeiten verantwortlich. Hauseigentümer sollten keine Verträge an der Haustür abschließen und sich rechtzeitig über die Angebote in der Region informieren, so Goldbeck weiter. Die Abnahme einer neuen Heizung oder die alle drei Jahre stattfindenden Feuerüberprüfungen gehören aber weiterhin zu den Aufgaben des Bezirksschornsteinfegers.




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