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Sobald Sperrmüll zur Abholung herausgestellt sei, gehe er in das Eigentum der Abfallwirtschaft über und es sei Unbefugten nicht gestattet, diese Dinge mitzunehmen, teilte die Abfallwirtschaft mit. Durch meist organisierte „Sammler" aller Art entstehe ein wirtschaftlicher Schaden, da die Erlöse aus dem Altmetallverkauf nicht dem Gebührenhaushalt zugute kommen können. Außerdem komme es zu massiven Umweltschäden, wenn die Sammler sich vor Ort an den Geräten zu schaffen machen und einzelne Teile ausbauen. Zudem führe der „Sperrmülltourismus" oft dazu, dass aus geordnet bereitgestelltem Sperrmüll wilde und zerfledderte Müllhaufen würden. Die Abfallwirtschaft bittet diejenigen, die Sperrmüll herausstellen, dies erst am Morgen des Abholtages zu tun, um den unberechtigten Zugriff auf ein Mindestmaß zu beschränken.




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