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Die
Stadt Bad Pyrmont weist darauf hin, dass Hundehalter und -halterinnen
verpflichtet sind, das Halten eines Hundes schriftlich anzuzeigen.
Hundebesitzer müssen ihren Hund innerhalb von 2 Wochen nach
Anschaffung – oder dem Zuzug mit einem Hund – bei der Stadt anmelden.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monates nach der
Geburt als angeschafft. In der Kurstadt sind zurzeit rund 1.220 Hunde
zur Hundesteuer angemeldet. Aus der Verwaltung heißt es, dass
vermutlich wesentlich mehr Hunde in Pyrmont leben. Bei Verstößen
gegen die Meldepflicht könnten Bußgelder festgesetzt werden. Es sei
geplant, in der nächsten Zeit verstärkt Kontrollen durchzuführen.
Hunde können im Rathaus von montags bis freitags (von 8 bis
12.30 Uhr sowie freitags auch von 14 bis 16.30 Uhr) angemeldet
werden.




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