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Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel hält die Klage des Kernkraftwerksbetreibers E.ON auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Abschaltung des Reaktors in Grohnde für ungerechtfertigt. Nachdem das Kernkraftwerk in diesem Frühjahr monatelang zur Revision vom Netz war, weil entdeckte Schäden für Verzögerung gesorgt hatten, wurde das geplante Wiederanfahren durch das Umweltministerium aus Sicherheitsbedenken um einen Tag verschoben. E.on hatte dagegen mit einem Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg reagiert. Die Anwalts- und Verwaltungskosten will E.ON jetzt vom Umweltministerium erstattet bekommen. Umweltminister Stefan Wenzel sieht allerdings E.ON selber als Verursacher der Kosten. Eine Entscheidung des Gerichts soll in den kommenden Wochen fallen.




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