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Die Suche nach einem Ausbildungsplatz zählt für die spätere Rente.Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover aufmerksam. Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Die Schulabgänger sind mindestens 17 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit für wenigstens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet.  Wer Fragen dazu hat: Infos gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de, in den Beratungszentren der Deutschen Rentenversicherung sowie am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10.

 




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